Neuenhagen, 16.04.2024

Aktuell erhalten wir einige Rückfragen unserer User zum §14a EnWG.
Hier das wichtigste in Kürze:

Worum geht es bei §14a EnWG?

Mit §14a erfolgt eine Aktualisierung des Energiewirtschaftsgesetzes. Festgelegt wird hier, dass ab dem 1.1.2024 ans Stromnetz angeschlossene Verbraucher durch den Netzbetreiber regelbar, d.h. in Ihrer Leistung reduzierbar sein müssen, um eine Überlastung des Stromnetzes zu verhindern. Diese Verbraucher müssen also nach den Vorgaben des Netzbetreibers netzdienlich steuerbar sein.

Welche Geräte fallen unter diese Regelung?

Alle Geräte mit einem Leistungsbezug von über 4,2 kW fallen unter diese Regelung. Neben privaten Wallboxen müssen auch Batteriespeicher, Wärmepumpen und andere größere Verbraucher, die an das Niederspannungsnetz angeschlossen sind, vom Netzbetreiber regelbar sein.

Sind cFos Power Brain Wallboxen netzdienlich steuerbar nach §14a EnWG?

Ja, unsere Software cFos Charging Manager ermöglicht bereits seit 2021 die netzdienliche Steuerung aller unserer cFos Power Brain Wallboxen. Der cFos Charging Manager ist in allen Ladestationen vorinstalliert und im Preis inkludiert. So sind Sie mit einer cFos Power Brain Wallbox auf der sicheren Seite und haben ein Gerät, dass den Anforderungen des Paragrafen 14a EnWG entspricht. Auch Ladeparks mehrerer Wallboxen, die vom cFos Charging Manager mittels Lastmanagement gesteuert werden, sind als ganzes netzdienlich steuerbar.


Neuenhagen, 05.02.2024

Da seit Januar 2023 Photovoltaik steuerfrei ist, gilt dies auch
für das Zubehör der Anlage. Auf einen Speicher wird auch bei
späterem Nachrüsten keine Umsatzsteuer erhoben.
Das wurde in einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums,
das im November 2023 veröffentlicht wurde, festgelegt.
Aktuell ist der Speicher (Powerwall) von Tesla im Angebot.

Neuenhagen, 02.10.2023

Das Land Berlin fördert nun auch Balkonkraftwerke.
Gerne erstellen wir das passende Angebot.
[Link]

Neuenhagen, 14.09.2023

Es gibt jetzt ein neues Förderprogramm der KFW
für Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher.
alle Informationen dazu finden sie hier [Link].

!!!! Leider nicht mehr verfügbar – aber ab 01.01.2024 wieder da !!!!

Neuenhagen, 19.06.2023

Sie wollen wissen ob es sich lohnt eine Solaranlage auf ihrem
Dach zu installieren? Verwenden sie einfach das Energieportal vom Land Brandenburg.
Hier klicken [ LINK]


Neuenhagen, 29.12.2022

Umsatzsteuerliche Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen

Alle wichtigen Informationen zu diesem Thema finden sie hier:
Bundesministerium der Finanzen [Link]

Neuenhagen, 15.08.2022

Geld für Elektroauto-Fahrer
Wallboxbesitzer können über den Treibhausgasquotenhandel nun gleich zweimal Geld bekommen. Das funktioniert künftig sogar bei den bisher ausgeschlossen PHEV. Den vollständigen Artikel vom Heise Verlage können sie hier nachlesen: [Link]

Neuenhagen, 10.07.2022

Bürokratische Prozesse wie der Netzanschluss der PV-Anlage werden durch das neue EEG vereinfacht: Bei PV-Anlagen bis 30 Kilowatt Peak muss der Verteilnetzbetreiber nicht mehr vor Ort und technisch involviert sein. Netzbetreiber haben die Pflicht, auf Netzanschlussanfragen innerhalb eines Monats mit einer Liste spezifischer Informationen sowie einem Zeitplan zu reagieren. Geschieht dies nicht, darf der Anlagenbetreiber eigenständig anschließen. Auch die Digitalisierung für Gebäudeenergie kommt mit dem neuen Gesetz ins Rollen: Netzanschlüsse werden in Zukunft dank einheitlichem Webportal endlich digital und effizient abgewickelt. Bis Anfang 2025 müssen Stromnetzbetreiber gemeinsam eine zentrale Netzbetreiber-Plattform für Anschlussbegehren anbieten, über die in ganz Deutschland PV-Anlagen und Smart Metering angemeldet werden. Ebenfalls beschlossen wurde eine Erhöhung der Einspeisevergütung, sowohl für Voll- als auch für Teileinspeisung bei Eigenverbrauchsmodellen.